Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Metropolregion Rhein-Neckar ist bemüht, die Internetseite www.m-r-n.com barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) mit § 10 Absatz 1 und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist aufgrund folgender Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Die Webseite wurde im Zuge des Livegangs im Juni 2023, auf Grundlage § 12d BGG mit § 3 Absätze 1 bis 4 und der BITV 2.0, nahezu barrierefrei erstellt. Es ergeben sich folgende Inhalte die nur teilweise mit der Barrierefreiheit vereinbar sind.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Aus folgendem Grund sind die nachfolgenden Inhalte nicht barrierefrei.

Download von Dokumenten: Dokumente und Flyer welche zum Download bereitgestellt werden, sind teilweise nicht barrierefrei zugänglich.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.06.2023 erstellt.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie haben noch Fragen oder Ihnen sind weitere Inhalte aufgefallen, die nicht den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen? Oder möchten Sie weitere Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte?

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen der Rückmeldefunktion eigehenden Mitteilungen sind:

Metropolregion Rhein-Neckar GmbH

M 1, 4-5
68161 Mannheim
Telefon: 0621 10708-0
Telefax: 0621 10708-400
E-Mail: gmbh@m-r-n.com
Kontaktformular: Barriere melden

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Metropolregion Rhein-Neckar GmbH wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung. Falls die genannten Institutionen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten: Else-Josenhans-Straße 6 70173 Stuttgart Telefon: 0711 279 3360 E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.